CSC CannaBUDdy e. V.

 

Abgabe und Konsum im Hinblick auf den Jugendschutz

Laut dem CanG ist die Mitgliedschaft in Cannabis Vereinen ab 18 Jahren möglich. Wir gehen noch einen Schritt weiter und nehmen im Hinblick des Jugendschutzes erst Personen ab 21 Jahren auf. Dies soll unter anderen verhindern, dass ein gerade erst 18 Jahre alt gewordenes Mitglied, welches über unseren Verein bezogenes Cannabis an seine noch nicht volljährigen Freunde weiter geben könnte und diese auch erst gar nicht in Versuchung kommen könnten es zu konsumieren.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass eines unserer Mitglieder Cannabis (insbesondere an Jugendliche), an Nicht-Mitglieder des Vereins weiter gibt, wird dieses mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen und wir werden es der zuständigen Behörde melden.


Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff

Wir werden unser bestmögliches geben um zu verhindern, dass Unbefugte sich einen Zugriff auf unser Cannabis verschaffen.

Dies umfasst beispielsweise extra gesicherte Räume für die Anbau- und Lagerfläche sowie ein 24/7 Überwachungs- und Alarmsystem.