CSC CannaBUDdy e. V.

 

FAQ


Wie alt muss ich sein um Mitglied bei Cannabuddy zu werden?

  • Das Mindestalter um bei uns Mitglied zu werden haben wir auf 21 Jahre festgesetzt.

Ab wann kann ich Cannabis über den Verein erwerben?

  • Das Cannabisgesetz (CanG) ist am 01.04.2024 in Kraft getreten.
  • Ab dem 01.07.2024 durften Vereine einen Antrag auf Zulassung stellen.
  • Die Anbaugenehmigung haben wir erhalten.
  • Mit dem Anbau haben wir bereits begonnen und rechnen mit einer möglichen Abgabe frühestens Ende Dezember 2024.

Wie viel Cannabis darf ich über den Verein beziehen?

  • Wenn du über 21 Jahre bist, darfst du täglich max. 25 Gramm und monatlich insgesamt max. 50 Gramm über uns beziehen.

Sind die Mitgliedsplätze begrenzt?

  • Ja, gesetzlich ist die Mitgliederanzahl auf 500 begrenzt. Unsere Grenze liegt für die allgemeine Planung vorerst bei 50 Mitgliedern. Zukünftig wollen wir eine höhere Mitgliederzahl ermöglichen. 

Wie kann ich Mitglied werden?

  • Du kannst unter dem Reiter "Mitglied werden" einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.

Kann ich Mitglied in mehreren Anbauvereinen sein?

  • Nein, eine Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinen ist gesetzlich verboten.

Wofür werden die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr verwendet?

  • Die Aufnahmegebühr wird beispielsweise für die Erstellung deines Mitgliedsausweises und der Einrichtung deines "Mitgliedskonto" verwendet.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden für die bereits jetzt entstehenden laufenden Kosten des Vereins und zur Beschaffung der notwendigen Mittel für den Anbau der Cannabispflanze und deren Verarbeitung verwendet.
  • Damit du im Gegenzug auch etwas von deinem bis dahin eingezahlten Mitgliedsbeitrag hast, wird dir dieser als Guthaben in deinem internen Vereinskonto gutgeschrieben und sobald wir mit der Abgabe des Cannabis beginnen kannst du bereits "angespartes" Guthaben zum Erwerb dafür verwenden.
  • Ausbleibende Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen führen zum Ausschluss des Mitglieds.

Wo befindet sich der Verein

  • Der Verwaltungssitz befindet sich in 29499 Zernien.
  • Die Anbaufläche und der Abgabeort befinden sich im Raum Lüchow-Dannenberg und sind im Mitgliederbereich bekanntgegeben. 

Muss ich beim Anbau mithelfen? 

  • Der Gesetzgeber sieht eine Teilnahmepflicht am Anbau vor.
  • Aber keine Sorge: Du musst nicht täglich vor Ort im Anbauraum mithelfen!
  • Wir werden uns bemühen die Blüten zum Großteil vorzubereiten, zu trocknen und zu fermentieren. Du musst dann lediglich die letzten Blätter und Stängel bei dir zu Hause entfernen.

Werden meine Daten bei Behörden gemeldet?

  • Grundsätzlich werden deine Daten nicht der Behörde gemeldet. Die der Behörde zu meldenden Daten werden anonymisiert versendet (§ 26 Abs. 2 S. 2 KCanG). Ausnahmen hiervon sind z. B. die vollständige Übermittlung an die Polizei, wenn ein Straftatbestand vorliegt (auch die Polizei benötigt hierfür eine Rechtsgrundlage) oder wenn ihr im Verein beschäftigt seid. Bei letzterem werden jedoch nur eure Daten übermittelt, nicht jedoch der Bezug von monatlichen Cannabisblüten/Cannabiserzeugnissen.

Anonymisierte Post

  • In der Regel werden wir den Schriftverkehr auf E-Mails beschränken. Der Mitgliedsausweis wird allerdings per Post gesendet. Um einen Verlust des Ausweises auf dem Postwege zu vermeiden, ist auf dem Brief in kleiner Schrift der Absender erkennbar. Möchtest du den Ausweis nicht per Post erhalten, sondern lieber abholen, kannst du dies am besten in der Anmeldung bereits vermerken.