JUGENDSCHUTZ
Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist eine Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen grundsätzlich ab 18 Jahren erlaubt.
Wir als Verein gehen bewusst über diese gesetzliche Mindestgrenze hinaus: Aus Verantwortung gegenüber dem Jugendschutz nehmen wir nur Personen ab 21 Jahren auf.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass junge Erwachsene, insbesondere direkt nach Erreichen der Volljährigkeit, Cannabis an noch minderjährige Freunde weitergeben oder diese in Versuchung geraten, es zu konsumieren. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem frühzeitigen Kontakt mit Cannabis ist für uns ein zentrales Anliegen.
Weitergabe an Nicht-Mitglieder oder Minderjährige:
Die Weitergabe von durch den Verein abgegebenen Cannabis an Dritte - insbesondere Minderjährige oder Nicht-Mitglieder - ist strengstens untersagt und stellt einen Verstoß gegen das KCanG (§ 6 Abs. 1) sowie unsere Vereinsordnung dar.
Im Falle eines solchen Verstoßes gilt:
Sofortiger Ausschluss aus dem Verein
- Meldung an die zuständige Behörde
- Mögliche strafrechtliche Konsequenzen für das Mitglied
- Rechtliche Schritte durch den Verein möglich
Jugendschutz hat bei uns höchste Priorität.
Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff
Wir geben unser bestmögliches um zu verhindern, dass Unbefugte sich einen Zugriff auf unser Cannabis verschaffen.
Dies umfasst beispielsweise extra gesicherte Räume für die Anbau- und Lagerfläche sowie ein 24/7 Überwachungs- und Alarmsystem.